I. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt vom 1. Oktober 2008 bis 30. September 2010
2.3.3. Informationsfreiheit und Terrorismusbekämpfung
Dass es selbst auf Ebene der EU oftmals ein harter Kampf ist, bis die Informationsfreiheit verwirklicht wird, zeigt folgender Fall:
Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 3. März 2009 entschieden, dass eine EG-Verordnung dem Einzelnen keine Pflichten auferlegen kann, wenn sie nicht veröffentlicht wurden und sich der von ihr Betroffene nicht über seine Pflichten informieren konnte (EuGH, DVBl. 2009, 587). Das Gericht gab damit einem Flugpassagier Recht, den die Sicherheitsbehörden beim Check-in aufgefordert hatten, einen Tennisschläger aus seinem Handgepäck zu entfernen, weil dieser nach einer geheimen Durchführungsverordnung der Kommission nicht hätte mitgeführt werden dürfen. Die Kommission hat auf das Urteil reagiert. Die verbotenen Gegenstände werden nunmehr vollständig veröffentlicht.