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I. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt vom 1. Oktober 2008 bis 30. September 2010

2.3.2. Die Europaratskonvention über den Zugang zu amtlichen Dokumenten

Der Ministerausschuss des Europarats hat am 27. November 2008 den Entwurf einer Konvention über den Zugang zu amtlichen Dokumenten beschlossen. Mit ihrem Inkrafttreten soll die Konvention alle Vertragsstaaten verpflichten, jedem Menschen ein allgemeines Recht auf gebührenfreien Zugang zu Behördeninformationen einzuräumen, ohne dass dies begründet werden muss. Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten hat den Entwurf der Konvention grundsätzlich begrüßt, da mit ihr erstmals weltweit ein völkerrechtlich verbindlicher Vertrag zur Informationsfreiheit auf den Weg gebracht wurde. Vor diesem Hintergrund hat sie die Bundesregierung mit einer Entschließung der 17. Konferenz vom 3./4. Dezember 2008 aufgefordert, die neue Konvention des Europarates so bald wie möglich zu unterzeichnen und zu ratifizieren (siehe Anlage 5).

Auf Nachfrage des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat das Bundesinnenministerium mitgeteilt, dass Deutschland die Konvention nicht unterzeichnen wird. Hintergrund für die Ablehnung ist der Widerstand der Bundesländer gegen die Konvention, der auf verschiedenen Gründen beruhen dürfte. So würden z.B. diejenigen Bundesländer, die noch kein Informationszugangsgesetz besitzen, zur Einführung eines solchen gezwungen. Aber auch diejenigen Länder, die ein Informationszugangsgesetz besitzen, wären zu Modifizierungen, insbesondere auch hinsichtlich des Kostenrechts verpflichtet. Davon wäre auch Sachsen-Anhalt betroffen gewesen.