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Anwendungshinweise zu § 13 IZG LSA - Sprachliche Gleichstellung

Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in weiblicher und männlicher Form.

Die Vorschrift entspricht Art. 100 der Landesverfassung.

Anwendungshinweise des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt zum IZG LSA -Stand 17. August 2010