Anwendungshinweise zu § 13 IZG LSA - Sprachliche Gleichstellung
Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in weiblicher und männlicher Form.
Die Vorschrift entspricht Art. 100 der Landesverfassung.
Anwendungshinweise des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt zum IZG LSA -Stand 17. August 2010