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Nichtamtlicher Text in der im Zeitraum des III. Tätigkeitsberichts gültigen Fassung

§ 14 IZG LSA - Einschränkung von Grundrechten

Durch dieses Gesetz wird das Recht auf Schutz personenbezogener Daten im Sinne des Artikels 6 Abs. 1 Satz 1 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt eingeschränkt.