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Nichtamtlicher Text in der im Zeitraum des III. Tätigkeitsberichts gültigen Fassung

§ 1 ThürInfoRegVO - Einrichtung des zentralen Informationsregisters

(1) Die Landesregierung stellt als Internetanwendung ein zentrales Informationsregister auf dem Serviceportal des Freistaats Thüringen unter „http://portal.thueringen.de/portal/page/portal/Serviceportal “ bereit.

(2) Der Zugang zu dem Informationsregister ist kostenlos und anonym. Er wird über öffentlich zugängliche Kommunikationsnetze barrierefrei bereitgestellt. Über das zentrale Informationsregister sind amtliche Informationen nach § 3 dieser Verordnung und nach § 11 Abs. 2 ThürIFG abrufbar. Fehler beim Aufruf oder der Darstellung der amtlichen Information können über ein bereitgestelltes Feld anonym oder über die angezeigten Kontaktdaten der öffentlichen Stelle, die die betreffende amtliche Information eingestellt hat, gemeldet werden.

(3) Die amtlichen Informationen werden unter Nennung der einstellenden öffentlichen Stelle durch elektronische Verweise auf bereits elektronisch vorhandene Informationen und Informationssammlungen thematisch geordnet bereitgestellt. Bundes- oder landesrechtliche Vorgaben zur Veröffentlichung von Informationen bleiben unberührt. Folgende Themenbereiche werden eingerichtet:

  1. Bevölkerung,
  2. Bildung und Wissenschaft,
  3. Geographie, Geologie und Geobasisdaten,
  4. Gesetze und Justiz,
  5. Gesundheit,
  6. Infrastruktur, Bauen und Wohnen,
  7. Kultur, Freizeit, Sport und Tourismus,
  8. öffentliche Verwaltung, Finanzen, Haushalt und Steuern,
  9. Politik und Wahlen,
  10. Soziales,
  11. Transport und Verkehr,
  12. Umwelt und Klima,
  13. Verbraucherschutz und
  14. Wirtschaft und Arbeit.

(4) Beim Abruf von Informationen werden technisch bedingt folgende Daten gespeichert:

  1. Datum,
  2. Uhrzeit,
  3. Suchbegriffe,
  4. abgerufene Datensätze und
  5. Identifikationsmerkmal (Session-ID); dieses wird für die Dauer der jeweiligen Nutzung des Registers auf dem Rechner des Nutzers mittels Cookie gespeichert.