Weitere Informationsfreiheitsbeauftragte in Deutschland
Wenn Sie Fragen zur Informationsfreiheit haben, für deren Beantwortung der Landesbeauftragte einmal nicht selbst zuständig ist, finden Sie nachfolgend den passenden Ansprechpartner bei den unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder. Dort kann man Ihnen helfen, wenn es um Belange der Informationsfreiheit in anderen Ländern oder auf Bundesebene geht. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Sitz des für den Informationszugang Verantwortlichen.
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