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V. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informations­freiheit Sachsen-Anhalt vom 1. Oktober 2016 bis 30. September 2018

8.3 Open Data / Fehlende Open-Data-Strategie des Landes

 Im August 2015 hatte die Enquete-Kommission „Öffentliche Verwaltung konsequent voranbringen – bürgernah und zukunftsfähig gestalten“ ihren Abschlussbericht vorgestellt (LT-Drs. 6/4331, vgl. auch Nr. 6.2 des IV. Tätigkeitsberichts zur Informationsfreiheit). In diesem hatte die Kommission festgestellt, dass Sachsen-Anhalt sowohl eine eigene Open-Data-, als auch eine Open-Government-Strategie brauche (LT-Drs. 6/4331, S. 63). Die Empfehlung war damals von allen im Landtag vertretenen Fraktionen mitgetragen worden. Seitdem sind vier Jahre vergangen. Das zuständige Ministerium für Finanzen hat bis dato die von der Landtagskommission beschriebenen Aufträge nicht erfüllt und die Strategien nicht vorgelegt. Geplant ist die Vorlage einer E-Government-Strategie, die wahrscheinlich aber keine Open-Data- bzw. Open-Government-Elemente enthalten wird.  
 
Der Bund und andere Bundesländer haben bereits eigene Open-Data-Strategien, Open-Data-Aktionspläne oder Open-Data-Konzepte entwickelt und betreiben schon länger Open-Data-Plattformen bzw. Informationsregister. Sachsen-Anhalt hat hier erheblichen Nachholbedarf.