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V. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informations­freiheit Sachsen-Anhalt vom 1. Oktober 2016 bis 30. September 2018

11.1 Die Parlamentsreformkommission

CDU, SPD und Grüne haben sich in ihrem Koalitionsvertrag für die 7. Wahlperiode des Landtages von Sachsen-Anhalt ab 2016 darauf verständigt, eine Parlamentsreform anzustoßen, die für lebendigere Plenardebatten, mehr Transparenz und ein bürgernäheres Landesparlament sorgen soll. Der Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern soll gestärkt und die Transparenz demokratischer Entscheidungen erhöht werden. Darüber hinaus soll insgesamt geprüft werden, wie die Arbeit des Landtages und der Landesregierung noch besser in der Öffentlichkeit dargestellt und Beteiligungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger in Entscheidungsprozessen ausgebaut werden können.
 
Die Parlamentsreformkommission wird sich auch mit der Frage befassen, ob die Ausschüsse des Landtages zukünftig öffentlich tagen können. Nach der Geschäftsordnung des Landtages tagen die Ausschüsse bisher im Regelfall nicht öffentlich. Das ist nicht überzeugend. Ein Hauptteil der parlamentarischen Arbeit erfolgt in den Ausschüssen. Im Landtag wird im Normalfall nur noch das beschlossen, was die Ausschüsse zuvor erarbeitet haben. Umso wichtiger wäre es, dass die Bürgerinnen und Bürger die Arbeit ihrer Vertreter in den Ausschüssen auch persönlich mitverfolgen können. Geradezu paradox ist es, dass mein Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit, der für die Öffentlichkeit bestimmt ist, und die korrespondierende Stellungnahme der Landesregierung nicht öffentlich beraten werden. Hier wäre daher ein Transparenzsignal durchaus sinnvoll. 
 
Der Landtag Sachsen-Anhalts sollte sich außerdem der Initiative des Bundestages anschließen und zukünftig die Stellungnahmen von Verbänden und Sachverständigen zu den Gesetzentwürfen veröffentlichen (vgl. auch Nr. 11.2). Diese bleiben, sofern keine öffentliche Anhörung durchgeführt wurde, nämlich bisher geheim. Es sind aber gerade die Stellungnahmen, die Aufschluss geben, ob und an welcher Stelle ein Gesetzesvorhaben noch verbessert werden kann. Die Veröffentlichung der Stellungnahmen ist umso wichtiger, da der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtages im Regelfall nur prüft, ob sich ein Gesetzentwurf mit dem Verfassungsrecht, Völkerrecht, Europarecht und Bundesrecht vereinbaren lässt. Er nimmt dagegen selten eine Prüfung vor, ob rechtspolitische Änderungs- und Ergänzungsvorschläge der Experten aufgenommen werden sollen.