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V. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informations­freiheit Sachsen-Anhalt vom 1. Oktober 2016 bis 30. September 2018

10.3 Positionspapier: „Informationszugang in den Behörden erleichtern durch ‚Informationsfreiheit by Design‘ “

Der digitale Wandel ist eine der großen Herausforderungen, vor denen die öffentliche Verwaltung heute steht. Gegenwärtig müssen E-Government-Gesetze sowie die Regelungen im Onlinezugangsgesetz umgesetzt werden. Zugleich ist in Bund und Ländern ein gestiegenes Interesse an der Transparenz des Verwaltungshandelns festzustellen. In Sachsen-Anhalt zeigt sich dies auch darin, dass in das IZG LSA eine Regelung für ein Informationsregister aufgenommen wurde. Zudem soll das IZG LSA zu einem Informationsfreiheits- bzw. Transparenzgesetz weiterentwickelt werden (vgl. LT-Drs. 7/4429). Dann soll auch der Umfang des Informationsregisters erweitert werden (vgl. Nr. 7.4). Die Verwaltung Sachsen-Anhalts wird sich auf diese Veränderungen einstellen müssen. Dies betrifft nicht nur den Kulturwandel, der mit mehr Transparenz einhergeht, sondern spezifisch auch die Organisation der Verwaltung.
 
Die IFK empfiehlt den öffentlichen Stellen des Bundes und der Länder, die Anforderungen an die Informationsfreiheit bereits von Anfang an in die Gestaltung ihrer IT-Systeme und organisatorischen Prozesse einfließen zu lassen: „Informationsfreiheit by Design“.
 
In ihrem Positionspapier von der 37. Konferenz am 12. Juni 2019 in Saarbrücken ruft die IFK die Gesetzgeber in Bund und Ländern auf, die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Informationsfreiheit by Design zu schaffen und hierfür die notwendigen Ressourcen zur Verfügung zu stellen, sofern dies noch nicht geschehen ist (Anlage 8). Dies gilt auch für das geplante Transparenzgesetz in Sachsen-Anhalt.
 
Die IFK gibt den öffentlichen Stellen mit dem Positionspapier ferner Hinweise, wie durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen standardisierte Lösungen entwickelt werden können, damit die Behörden ihre Pflichten aus den Informationsfreiheitsgesetzen des Bundes und der Länder effizient erfüllen und zugleich ihren Verwaltungsaufwand erheblich reduzieren können. Dies gilt sowohl für den Zugang aufgrund eines individuellen Informationszugangsantrags als auch für die Umsetzung von Veröffentlichungspflichten.