Menu
menu

V. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informations­freiheit Sachsen-Anhalt
vom 1. Oktober 2016 bis 30. September 2018

10 Zusammenarbeit mit anderen Informationsfreiheitsbeauftragten

10.1Entschließung: „Soziale Teilhabe braucht konsequente Veröffentlichung von Verwaltungsvorschriften“
10.2Positionspapier: „Transparenz der Verwaltung beim Einsatz von Algorithmen für gelebten Grundrechtsschutz unabdingbar“
10.3Positionspapier: „Informationszugang in den Behörden erleichtern durch ‚Informationsfreiheit by Design‘ “


In meinen Tätigkeitsberichten habe ich kontinuierlich beschrieben, dass ich mit den Stellen, die für die Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften über die Informationsfreiheit in Bund und Ländern zuständig sind, zusammenarbeite. Dies sind in Deutschland die Informationsfreiheitsbeauftragten, die sich für die Zusammenarbeit zusätzlich zum ständigen Informationsaustausch über aktuelle Entwicklungen eine in der Regel zweimal jährlich tagende Konferenz (IFK) geschaffen haben, die durch einen in gleichem Turnus zusammenkommenden Arbeitskreis (AKIF) vorbereitet wird.

Die IFK erörtert aktuelle Themen der Informationsfreiheit, die für den Bund und die Länder von Bedeutung sind. Auch in diesem Tätigkeitsbericht möchte ich ausgewählte Entschließungen und Positionspapiere der IFK, deren Inhalte auch für Sachsen-Anhalt relevant sind, vorstellen.