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IV. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informations­freiheit Sachsen-Anhalt
vom 1. Oktober 2014 bis 30. September 2016

Vorwort

Transparenz, Open Data, Open Government – demokratische Kontrolle und Teilhabe – Verwaltung als Dienstleister für die Bürgerinnen und Bürger: Darum geht es bei der Informationsfreiheit. Wenn die staatlichen Informationsbestände unaufgefordert öffentlich zur Verfügung stehen, dann wird dieser Freiheitsgedanke am besten verwirklicht. Zugleich bergen die Datenbestände ein enormes wirtschaftliches Potential.

Im vorhergehenden Bericht habe ich die Erwartung geäußert, dass die Landesregierung tatkräftig und zügig eine Modernisierung des Informationsfreiheitsrechts in Angriff nimmt. Das ist bisher ausgeblieben. Der Landtag hat mit seinem Beschluss vom 4. Mai 2017 (LT-Drs. 7/1363) an den Reformbedarf erinnert. Dabei geht es insbesondere um die Verwirklichung des Transparenzgedankens mittels eines modernen Transparenzgesetzes. Die Landesregierung will dieses Vorhaben nun bald umsetzen.

Eine gesetzliche Regelung allein reicht nicht aus. Der Wandel zu einer transparenten Verwaltung ist ein Prozess, der einer kontinuierlichen Förderung bedarf. Daran wirke auch ich als Landesbeauftragter für die Informationsfreiheit mit.

Mein IV. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit umfasst den Zeitraum vom 1. Oktober 2014 bis zum 30. September 2016. Bei einzelnen Beiträgen wurden bis zum Redaktionsschluss am 31. August 2017 noch weitere aktuelle Sachstände einbezogen. Der Bericht beschreibt die Entwicklungen des Informationsfreiheitsrechts in Sachsen-Anhalt und soll wie die bisherigen drei Tätigkeitsberichte mit seinen Hinweisen und Empfehlungen den Bürgerinnen und Bürgern und zugleich auch den Behörden als Grundlage und Orientierung für den Umgang mit dem IZG LSA dienen. Besonderer Schwerpunkt des aktuellen Berichts sind Ratschläge für ein Transparenzgesetz und dessen Umsetzung in der Rechtspraxis.

Dieser Tätigkeitsbericht ist zwar in der „Ich-Form“ geschrieben. Dennoch wurde die in ihm dargestellte Arbeit wiederum nicht nur von mir allein geleistet. Daher möchte ich meinem für die Informationsfreiheit zuständigen Referat, insbesondere meinem Referenten, der den Aufgabenbereich umfassend und intensiv betreut hat, für die geleistete große Arbeit danken.


Magdeburg, den 11. September 2017

Dr. Harald von Bose
Landesbeauftragter für die Informationsfreiheit
Sachsen-Anhalt