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III. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt
vom 1. Oktober 2012 bis 30. September 2014

5.7 Zusammenarbeit mit anderen Informationsfreiheitsbeauftragten

In meinen beiden vorherigen Tätigkeitsberichten zur Informationsfreiheit hatte ich dargestellt, dass der Landesbeauftragte gem. § 12 Abs. 3 IZG LSA i. V. m. § 22 Abs. 7 DSG LSA mit den Stellen, die für die Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften über die Informationsfreiheit in Bund und Ländern zuständig sind, zusammenarbeitet. Die Informationsfreiheitsbeauftragten haben hierzu eine zweimal jährlich zusammentretende Konferenz geschaffen, die durch einen in gleichem Turnus tagenden Arbeitskreis vorbereitet wird. Die Konferenz erörtert aktuelle Themen der Informationsfreiheit, die für den Bund und die Länder von Bedeutung sind, wie Open Data und Open Government. Über wesentliche Entschließungen im Berichtszeitraum wie zum Verbraucherschutz (Nr. 3.6) habe ich bereits berichtet. Darüber hinaus hat sich die Konferenz gegen eine Flucht öffentlicher Stellen ins Privatrecht (Anlage 11) und für einen effektiven presserechtlichen Auskunftsanspruch gegenüber allen Behörden – auch des Bundes – ausgesprochen (Anlage 7). Sie betrachtet es zunehmend mit Sorge, dass staatliche Stellen unter dem Vorwand des Urheberrechts versuchen, staatliche Informationen zurückzuhalten (Anlage 10). Die im Berichtszeitraum gefassten Entschließungen sind im Anhang des Tätigkeitsberichts aufgeführt und stehen auch auf meiner Homepage zur Verfügung. Weitere besondere Entschließungen möchte ich im Folgenden gesondert erörtern.