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III. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt
vom 1. Oktober 2012 bis 30. September 2014

5.2 Außergerichtliche Streitschlichtung – Statistik

In meinem II. Tätigkeitsbericht hatte ich dargestellt, dass ich nach dem IZG LSA die Funktion eines außergerichtlichen Streitschlichters habe (vgl. Nr. 5.2 des II. Tätigkeitsberichts). Nach § 12 IZG LSA kann sich jeder an mich wenden, wenn er sich in seinen Rechten nach dem IZG LSA verletzt sieht. In meiner Funktion als Streitschlichter kann ich Akten einsehen, die Behörden zu einer Stellungnahme auffordern, vermitteln, bei Verstößen auf ein ordnungsgemäßes Verfahren hinwirken und im Fall der Nichtabhilfe Verstöße beanstanden. Wie es für das Institut des Streitschlichters typisch ist, kann ich die von einer Behörde erlassenen Verwaltungsakte weder aufheben noch kann ich die Preisgabe von Informationen anordnen. Das ist für viele Bürgerinnen und Bürger nicht nachvollziehbar, da ich als Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich zum Erlass von Verwaltungsakten befugt bin.

In der Statistik habe ich zwischen Eingaben, also konkreten Streitfällen, in denen ich als Streitschlichter tätig werden musste, und allgemeinen Anfragen, in denen sich Antragsteller und Behörden an mich wenden, ohne dass (schon) ein Streit zwischen den Beteiligten im Raum steht, unterschieden. Die Bearbeitung von Anfragen darf nicht unterschätzt werden, da sie mitunter umfangreicher und aufwendiger als die Prüfung von Eingaben sein kann. Das gilt insbesondere dann, wenn für Behörden oder sonstige Organe des Landes, wie den Petitionsausschuss des Landtages, Gutachten zur Rechtslage zu erstellen sind.

Im Berichtszeitraum habe ich 46 Eingaben und 47 Anfragen gezählt. Damit ist die Zahl der Eingaben gleich hoch geblieben, während die Zahl der Anfragen gesunken ist, was darauf zurückzuführen sein dürfte, dass sechs Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes der allgemeine Beratungsbedarf zurückgegangen ist. Meine Prognose, dass die Eingaben zunehmend komplexer und umfangreicher werden, ist eingetreten. Damit wird auch die Bearbeitung zeitintensiver. Allerdings spricht auch das Ergebnis für sich: In knapp 3/4 der mir vorgelegten Fälle konnte ich feststellen, dass Fehler bei der Behandlung der Informationszugangsanträge gemacht worden waren, und für die Petenten einen vollständigen oder zumindest teilweisen Informationszugang erreichen.