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III. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt
vom 1. Oktober 2012 bis 30. September 2014

3.5 Online-Plattform GOV-DATA

Bei „GOV-DATA – das Datenportal Deutschland“ handelt es sich um eine Bund-Länder-Online-Plattform, über die der Bund, die Länder und die Kommunen ihre Daten der Allgemeinheit zugänglich machen können. Zentraler Bestandteil von GOV-DATA ist ein Metadatenkatalog, über den die Daten einfach auffindbar und zugänglich sind. Die Daten selbst werden von den öffentlichen Stellen dezentral vorgehalten und gepflegt. Der Testbetrieb für das Portal startete im Februar 2013 (vgl. Nr. 9.1 des II. Tätigkeitsberichts zur Informationsfreiheit). Mittlerweile hat der IT-Planungsrat das Projekt unter seine Fittiche genommen. Ab dem 1. Januar 2015 ist GOV-DATA offiziell eine Anwendung des IT-Planungsrats, die in den Regelbetrieb gegangen ist.

An dem Regelbetrieb des Portals beteiligen sich zur Zeit der Bund sowie die Länder Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen. Bremen unterstützt das Portal nur finanziell. Grundlage der Zusammenarbeit sind die Beschlüsse des IT-Planungsrats sowie eine Verwaltungsvereinbarung, der andere Länder jederzeit beitreten können. Die Geschäfts- und Koordinierungsstelle für GOV-DATA hat ihren Sitz in Hamburg. Diese soll das Portal betreuen und weiterentwickeln.

Die Bedeutung von GOV-DATA ist auch mit Blick auf die Wirtschaft immens. Sollen der Bund-Länder-Online-Plattform staatliche Daten zur Entwicklung neuer Geschäftsmodelle zur Verfügung gestellt werden, dann setzt dies voraus, dass die Daten vollständig und möglichst ohne großen Recherche- und Suchaufwand zugänglich gemacht werden. Mit einem neuen § 8 des Informationsweiterverwendungsgesetzes sollen zudem diejenigen Behörden, die bereits Daten mit Metadaten veröffentlicht haben, verpflichtet werden, ihre Daten auch GOV-DATA zur Verfügung zu stellen. Das würde zukünftig für alle öffentlichen Stellen, also auch für alle Behörden des Landes Sachsen-Anhalt gelten (vgl. Nr. 3.2). Sachsen-Anhalt hat sich bisher nicht zu einer Teilnahme an GOV-DATA entscheiden können. Angesichts der neuen Rechtslage, die die Länder rein faktisch zu einer Teilnahme an dem Bund-Länder-Online-Portal verpflichtet, sollte diese Haltung überdacht werden.