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III. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt
vom 1. Oktober 2012 bis 30. September 2014

2.2 Die G8-Open-Data-Charta

Am 19. Juni 2013 haben die G8-Staaten, zu denen auch Deutschland gehört, eine Open-Data-Charta unterzeichnet, die folgende fünf Kernprinzipien enthält. Erstens: Open Data by Default. Danach sollen Regierungsdaten standardmäßig bereitgestellt werden. Zweitens: Qualität und Quantität. Danach sollen die veröffentlichten Daten so genau, aktuell und umfangreich wie möglich sein. Drittens: Nutzbar von allen. Die Daten sollen in offenen Formaten zur Verfügung gestellt werden, damit sie von jedermann weiterverwendet werden können. Viertens: Veröffentlichung von Daten für besseres Regierungshandeln. Die G8-Staaten verpflichten sich insbesondere zu einem Austausch der Regierungsdaten. Fünftens: Veröffentlichung von Daten für Innovation. Die Daten werden nicht nur zur privaten, sondern insbesondere auch zur kommerziellen Nutzung durch die Wirtschaft freigegeben.

Durch nationale Aktionspläne soll die Implementierung der Open-Data-Prinzipien möglichst bis zum Jahr 2015 abgeschlossen werden. Die Bundesregierung ist ihrer Verpflichtung nachgekommen, indem sie in ihrem Regierungsprogramm „Digitale Verwaltung 2020“ vom 30. Oktober 2014 (BT-Drs. 18/3074) den Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der G8-Open-Data-Charta erlassen hat (vgl. Nr. 3.4).