II. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt vom 1. Oktober 2010 bis 30. September 2012
4.2 Die Weiterentwicklung des Informationszugangsrechts - Die Informationsfreiheitsgesetze der neuen Generation
Die Informationsfreiheitsgesetze der neuen Generation bzw. die Premium-Informationsfreiheitsgesetze zeichnen sich im Wesentlichen durch zwei Charakteristika aus:
Im Zuge der Reform des Informationsfreiheitsrechts wurden nicht nur das Verfahren oder die Ausschlussgründe stringenter geregelt. Vielmehr wurde in der einen Variante die Idee der Zusammenlegung der Informationsfreiheitsgesetze verwirklicht. Dies ist z. B. in Schleswig-Holstein geschehen.
In der anderen Variante ist zwar noch keine Zusammenlegung der Informationsfreiheitsgesetze erfolgt, dafür wurde der Open-Data-Gedanke realisiert, indem ein Informationsregister geschaffen wurde, in das die öffentlichen Stellen des Bundeslandes geeignete Informationen einstellen müssen. Warum es sich bei den Informationsfreiheitsgesetzen mit Informationsregistern um Premium-Gesetze handelt, wird schnell deutlich: Die traditionellen Informationsfreiheitsgesetze räumen dem Einzelnen erst auf einen individuellen Antrag hin einen Informationszugangsanspruch ein. Die Bürgerinnen und Bürger müssen, um die Information zu erhalten, zunächst von sich aus tätig werden. Dies kostet Zeit und Geld, denn der Verwaltung muss der durch den Antrag entstehende Verwaltungsaufwand ersetzt werden. Die Informationsfreiheitsgesetze der neuen Generation haben das Prinzip der individuellen Antragstellung zwar beibehalten. Sie sehen jedoch auch die Einrichtung von Informationsregistern im Internet vor, in die die öffentlichen Stellen gesetzlich näher bezeichnete Informationen einstellen müssen. Aus dem Informationsrecht der Menschen ist eine Informationspflicht der Behörden geworden. Die amtlichen Informationen können von den Bürgerinnen und Bürgern unentgeltlich aus dem Internet abgerufen werden. Dies spart im Vergleich zum bisherigen Informationsfreiheitsrecht Zeit und Geld.
Da Bund und Länder ohnehin im Wege von Open Data und Open Government die Errichtung von Open-Data-Plattformen beabsichtigen und es hierfür sogar einen konkreten Fahrplan gibt, verwirklichen die Informationsfreiheitsgesetze der neuen Generation mit ihren Informationsregistern bereits jetzt einen Teil des Open-Data-Gedankens (vgl. auch Nr. 9 dieses Tätigkeitsberichts).
Ich würde mir für Sachsen-Anhalt das Optimum und damit die Verwirklichung beider Varianten wünschen.
Übersicht Kapitel 4.2






