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An wen muss der Antrag gerichtet werden?

Der Antrag ist an die öffentliche Stelle zu richten, die über die begehrten Informationen verfügt. Nimmt eine private Firma im Auftrag einer Behörde deren Aufgabe wahr, ist die Behörde Ihr Ansprechpartner. Alle Stellen sind verpflichtet, Verzeichnisse über ihren Informationsbestand zu führen sowie Organisations- und Aktenpläne ohne Angabe personenbezogener Daten allgemein zugänglich zu machen. Die Verzeichnisse und Pläne werden vorrangig über das Internet zur Verfügung gestellt, so dass Sie die für Ihren Antrag maßgebliche Stelle feststellen können.

Falls Sie nicht wissen sollten, welche öffentliche Stelle für die gewünschte Information zuständig ist, bitten Sie zunächst die Stelle um Auskunft, bei der Sie die Information vermuten. Kann Ihnen diese Stelle nicht helfen, wird man Ihnen dort in der Regel die richtige Stelle für ihr Auskunftsersuchen nennen können.